Beratungsfelder – Leistungen und Kosten

Schon der erste Gang zum Scheidungsanwalt kann entscheidende Weichen stellen. Eine frühzeitige Beratung hilft die Interessen der Rat suchenden Mandanten bestmöglichst durchzusetzen. In der ausführlichen Erstberatung analysiert Rechtsanwältin Alessandra Steyer Ihre Situation und berät Sie zu den Fragen Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Scheidung und Umgangsregelung. Rechtsanwältin Steyer betreut Sie bereits von Beginn an in allen rechtlichen Fragen zur Auseinandersetzung der Ehe bzw. Partnerschaft.

Melden Sie sich gerne zum telefonischen Vorgespräch (kostenfrei):

02631/9463-0

Montags bis Donnerstags 8.00 bis 19.00 Uhr

Freitags 8.00 bis 18.00 Uhr

Samstags nach Vereinbarung

Ein telefonisches Vorgespräch oder eine Anfrage per Email : steyer@kaske-und-schneider.de dient der ersten Einschätzung Ihres Beratungsbedarfs und ist zunächst gebührenfrei.

Die auf das telefonische Vorgespräch folgende Erstberatung in einer Familiensache berechnen wir mit einer Pauschale (120,00 € – 190,00 € zzgl. gesetzl. MwSt) je nach Umfang.

Nach der Erstberatung entscheiden Sie selbst, ob eine Beratung ausreicht oder Rechtsanwältin Alessandra Steyer für Sie weiter tätig werden soll .

Die weitere Vergütung richtet sich in der Regel nach einem Stundensatz oder nach den gesetzlichen Gebühren. Maßgeblich bei den gesetzlichen Gebühren ist der Gegenstandswert. Auch zur Frage der Vergütung nimmt sich Rechtsanwältin Alessandra Steyer im Rahmen der Erstberatung gerne Zeit für eine individuell auf Sie zugeschnittene Kostenlösung.

In Gerichtsverfahren gelten anstelle der Zeitvergütung die gesetzlichen Gebühren, sollten diese insgesamt höher sein (Verbot der Gebührenunterschreitung § 4 Abs.2 RVG).

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